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Leitfaden zur Bestimmung der Staatsangehörigkeit gemäß RuStaG 1913


Grundsätzlich gilt:


Bei ehelicher Geburt wird über den Vater abgeleitet, bei unehelicher Geburt über die Mutter.

Der letzte Erblasser muss vor dem 01.01.1914 geboren sein, der Geburtsort entscheidet über die Staatsangehörigkeit.

Sind keine Abstammungsdokumente vorhanden, sollten bei den Geburtsstandesämtern (vorzugsweise beglaubigte) Abschriften aus dem Geburtenregister beantragt werden. Die Fachleute der WK-Rheinprovinz beraten Euch gerne und prüfen die Unterlagen kostenlos.


Beispiel 1:

Max aus der Familie Muster, geb. am 18.07.1984

Vater Heinz, geb. am 05.01.1952, verheiratet mit Mutter Eva, geb. am 26.02.1955

Kind ehelich, also weiter über den Vater.

Heinrich, Vater von Heinz, geb. am 16.06.1926, verheiratet mit Mutter Helga, geb. am 15.04.1928

Kind ehelich, also weiter über den Vater.

Hugo, Vater von Heinrich, geb. am 31.12.1899, nicht verheiratet mit Mutter Elsa, geb. am 13.04.1900

Kind unehelich, also hat Heinrich die Staatsangehörigkeit seiner Mutter Elsa angenommen und diese an Heinz und Max vererbt. Elsa wurde in Weibersbrunn, KGR Bayern geboren. Max ist also staatsangehörig im Königreich Bayern.


Beispiel 2:

Otto a.d.F. Muster, geb. am 18.07.1978

Vater Kurt, geb. am 05.01.1948, verheiratet mit Mutter Ella, geb. am 26.02.1951

Kind ehelich, also weiter über den Vater.

Heinrich, Vater von Kurt, geb. am 16.06.1926, nicht verheiratet mit Mutter Greta, geb. am 15.04.1928

Kind unehelich, also weiter über die Mutter.

Lisa, Mutter von Greta, geb. am 29.05.1898, verheiratet mit Vater Alfred, geb. am 12.08.1900

Kind ehelich, also hat Greta die Staatsangehörigkeit ihres Vaters angenommen und diese an Kurt vererbt und dieser an Otto. Alfred, Gretas Vater, ist in Hainberg Königsee, Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt. Otto ist also staatsangehörig im Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt.


Beispiel 2:

Wilhelm a.d.F. Muster, geb. am 04.06.1981

Vater Heinz, geb. am 08.03.1946, nicht verheiratet mit Mutter Eva, geb. am 27.02.1949

Kind unehelich, also weiter über die Mutter.

Rosa, Mutter von Eva, geb. am 19.11.1928, nicht verheiratet mit Vater Thomas, geb. am 15.01.1927

Kind unehelich, also weiter über die Mutter.

Traude, Mutter von Rosa, geb. am 31.08.1904, nicht verheiratet mit Vater Gustav, geb. am 17.03.1906

Kind unehelich, also hat Rosa die Staatsangehörigkeit ihrer Mutter angenommen und diese an Eva und Wilhelm vererbt. Traude ist in Königsberg, KGR Preußen geboren. Wilhelm ist also staatsangehörig im Königreich Preußen.