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Auf welcher Grundlage arbeitet die Wahlkommission Preußen?



Seit Mai 2021 arbeitet die Wahlkommission Rheinprovinz in Erkenntnis eines nicht mehr abwendbaren rechtswidrigen staatlichen Notstandes. Dieser Notstand kommt unter anderem dadurch zum Ausdruck, dass für Jedermann ein Rechtsbankrott des Rechtskreise BRiD zu erkennen ist. Die Treuhandverwaltung der BRiD führt im Rahmen ihrer Verwaltungsaufgaben diese Tätigkeiten trotz des unzweifelhaften herrschenden Notstandes unbeirrt weiter. Der Notstand ist allumfassend und systemimmanent unheilbar. Der Rechtskreis der BRiD hat dafür gesorgt, dass die auf Deutschem Boden lebenden Menschen vollständig entrechtet werden. Eine entsprechende Rechtsstellung und damit auch alle Inhaber- und Urheberrechte, wird den hier lebenden Menschen durch eine Fiktion von Recht vorenthalten. "Bund und Länder" sind Erfindungen der Westalliierten und damit FIKTION VON RECHT. Wer seinen Wohnsitz im Gebiet im Stand vom 31.12.1937 einrichtet, wohnt automatisch in der Internierungszone.

Die BRiD Verwaltungsfirma "Bund" selbst weiß, dass:

- sie treuhänderisch als "Bund" in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes eingetreten ist, jedoch weder rechts- noch geschäftsfähig sein kann;

- sie nicht Träger von Rechten sein kann, wenn sie nur dem Recht verpflichtet ist;

- alle ihre geschaffenen (geltenden) Rechtsgrundlagen durch die Alliierten Westmächte aufgehoben wurden:

- alle abgehaltenen Wahlen seit ihrer Gründung 1949 ungültig sind;

- alle erzeugten Verwaltungsakte seit dieser Gründung nichtig sind;

- 80+ "Gesetze und Verordnungen" aus der Nazizeit derzeit angewendet werden, was gemäß Tillessen-Urteil 1947 verboten ist;

- alle Aktivitäten ihrer Verwaltung und deren Untergliederungen Menschenrechtsverletzungen darstellen, da die Verwaltungen durch Zwangspersonifizierung jedem Menschen eine juristische Person als Rechtssubjekt aufzwingt, von der sie wiederum behauptet, es wäre die natürliche Person;

- seit 18.07.1990 0:00 Uhr im Deutschen Reich nur das öffentliche Recht im Indigenat ALR, SDR 1918 gültig ist.

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und könnte endlos fortgesetzt werden, da Lügen, Manipulation, Geschichtsfälschung, Erpressung und vieles mehr nicht erst seit 1918 durch fremde Mächte hier vollzogen werden.

Dieser offensichtliche Notstand ist der Zustand gegenwärtiger Gefahr für rechtlich geschützte Interessen der indigenen Einwohner Preußens und begründet die in Notwehr veranlassten Handlungen der Wahlkommission Rheinprovinz.





Welche Aufgaben hat die Wahlkommission?



Die Wahlkommission Rheinprovinz gewährleistet in preußischen Land- und Stadtgemeinden die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des Wahlverfahrens im Staatlichen Deutschen Recht im Rechtstand vom 27. Oktober 1918, mit dem Gebietstand vom 31. Juli 1914. Sie stellt insbesondere fest, wer aufgrund seiner erbrachten Nachweise mit seiner Rechtsstellung qualifiziert, stimmberechtigt und wählbar ist, erstellt bei erfolgreicher Prüfung der Nachweise notstandsrechtliche, vorläufige Staatsangehörigkeitsausweise zu Wahlzwecken und trägt die Wähler in das entsprechende Wählerverzeichnis ein.





Es wird behauptet, die Wahlkommission Rheinprovinz berufe sich mit ihrem Tun auf Notstandsgesetze aus der Kaiserzeit. Entspricht das der Wahrheit?



Nein, die Wahlkommission Rheinprovinz beruft sich auf Notstandsrecht, was naturgemäß nur mittelbar mit Notstandsgesetzen verbunden ist. Im gültigen, sowie auch im geltenden Strafgesetzbuch, beide Gesetzbücher mit dem (gemeinsamen) Ausfertigungsdatum vom 15. Mai 1871 sind Notstand und Nothwehr/Notwehr genau definiert. Mehr dazu unter: Was ist Notstand?





Unterstützt die Wahlkommission Rheinprovinz gewaltsame Lösungen, um ihre Aufgabe zu erfüllen und ihre Ziel zu erreichen?



Nein, die Wahlkommission Rheinprovinz ist eine friedliebende Gruppe. Der Aufbau einer wirklich subsidiären (selbstbestimmten) Gesellschaft, die von Unten nach Oben aufgebaut ist, braucht im Inneren zu deren Aufbau keine Waffen. Wir verfolgen friedliche Wege, welche die preußischen Land- und Stadtgemeinden wieder im staatlichen Deutschen Recht mit dem Rechtstand vom 27.10.1918 handlungsfähig machen. Wir lehnen gewaltsame, nichtstaatliche Lösungen, die über das Notstandsrecht hinaus gehen, ab. Man erntet, was man sät.





Was hat die Wahlkommission Rheinprovinz bisher erreicht?



Die Wahlkommission Rheinprovinz hat bisher für 4 preußische Land- und Stadtgemeinden, Wahlen organisiert und durchgeführt und damit erfolgreich die Gründung des Königlich Preußischen Gemeindeverbundes ermöglicht.

Was haben wir im Detail erreicht?

1. Wir haben unsere Identität als Preußen zurückerobert

2. Bodenrechte in 3 Gemeinden und einer Stadt in Besitz genommen,

3. insgesamt 4 echte Gemeinden (Gebietskörperschaften) wiederbelebt,

4. Siegelrechte auf den Gemeindeterritorien erhalten,

5. den Staatlichen Deutschen Rechtskreis 1871 handlungsfähig gemacht,

6. eine verbriefte Rechtsstellung als Deutscher geschaffen, die den bürgerlichen Tod ausschließt,

7. echte Gebietskörperschaften im öffentlichen Recht des Indigenat als Gemeindeverband gegründet,

8. Unser Leben findet nun mit echte öffentlich errichtete Urkunden statt,

9. Indigenat-Karte

10. Die geschaffene Möglichkeit unseren Domizilwillen auf deutschen Heimatboden zu verwirkliche


Weiterhin hat die Wahlkommission Rheinprovinz für hunderte Staatsangehörige der deutschen Bundestaaten eine Feststellung ihrer Rechtstellung als Deutscher gemäß Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 durchgeführt.